Vorsicht beim Rechtsschutzversicherung kündigen

Bevor man Versicherungen kündigt, weil man diese meint nicht mehr zu brauchen, sollte man prüfen, ob dies wirklich von Nöten ist. Dies betrifft vor allem die Lebensversicherungen. Möchte man durch die Kündigung der Lebensversicherung zu Geld kommen, das man dringend benötigt, sollte man statt der Kündigung auch den Verkauf bzw. die Beleihung der Lebensversicherung prüfen. In diesen Fälle würde nämlich zumindest der Todesfallschutz erhalten bleiben und damit die Absicherung für die Hinterbliebenen. Wie auch die Lebensversicherung, sollte man es sich genau überlegen ob man die Rechtsschutzversicherung kündigen sollte. Bevor man hierzu neigt, sollte man prüfen, ob nicht lediglich Bausteine daraus gekündigt werden sollten. Ist man zum Beispiel Rentner, benötigt man, wenn alles mit der Rente geklärt ist, keinen Arbeitsrechtsschutz mehr. Dieser wird in dem Moment überflüssig, wenn der Rentner seinen ersten Rententag antritt. Arbeitet der Rentner jedoch weiterhin noch in einem Mini- oder Midi-Job, sollte er auch diesen Baustein der Rechtsschutzversicherung unbedingt behalten.

Verkehrsrechtsschutz niemals kündigen

Einen Baustein der Rechtsschutzversicherung, die man auf keinen Fall kündigen sollte, ist die Verkehrsrechtschutz. Dieser Baustein ist auch dann noch sehr wichtig, wenn der Versicherte längst nicht mehr mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs ist. Denn auch als Fahrgast in einem öffentlichen Verkehrsmittel (Bus oder Bahn), sowie im Flugzeug und auch als Fußgänger oder Radfahrer ist man durch den Verkehrsrechtsschutz geschützt und kann im Schadensfall ohne Kosten an Anwalt oder Gericht zahlen zu müssen, gegen den Schädiger klagen. Immer wieder kommt es auch in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Unfällen. Und auch nach einem Flugzeugabsturz ist man optimal geschützt bzw. gut beraten, wenn man eine derartige Versicherung abgeschlossen hatte. Daher diesen Baustein der Rechtsschutzversicherung niemals kündigen.

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