Teilkaskoversicherung

Mobile Navigationssysteme versichern

Mobile Navigationssysteme werden immer beliebter. Zum einen sind sie regelmäßig erheblich günstiger als fest eingebaute Navigationsgeräte und bei einem Fahrzeugwechsel muss nicht wieder ein neues Gerät angeschafft werden. Aber nicht nur bei den Autofahrern stehen sie in der Gunst weit oben, auch Einbrechern und Dieben haben es die modernen Kompasse angetan.

Viele Geschädigte gehen davon aus, dass der Diebstahl von mobilen Navigationsgeräten in den Bereich der Kfz-Teilkasko fällt, doch leider ist dies nicht der Fall. Die Teilkaskoversicherung kommt nur für Diebstähle von fest eingebauten Gegenständen sowie am Fahrzeug angebauter Teile auf, so wie es bei fest eingebauten Navigationsgeräten der Fall wäre. Zwar gibt es mittlerweile Versicherer, die auch den Diebstahl mobiler Navis sowie mitgeführter Hausratgegenstände beitragsfrei mitversichern, die Zahl derer lässt sich allerdings an einer Hand abzählen. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn mobile Navigationsgeräte oder andere lose Gegenstände aus dem Fahrzeug innerhalb eines Gebäudes entwendet werden, denn dann kommt die Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung für den Schaden auf. Wird das Fahrzeug also im Parkhaus oder in der Garage aufgebrochen, muss die Hausratversicherung für den Ersatz des Schadens zum Neuwert aufkommen.

Wer sich ein mobiles Navigationsgerät zulegen oder kein unnötiges Risiko eingehen möchte, sollte einen Blick in seine Versicherungsbedingungen werfen, gegebenenfalls lohnt sich ein Wechsel des Versicherers. Damit es aber erst gar nicht zu einem Schadensfall kommt, empfiehlt es sich, den digitalen Reisehelfer aus dem Fahrzeug stets mitzunehmen. Zusätzlich sollte auch die Halterung mit entfernt werden, so dass Dieben nicht der Eindruck vermittelt wird, es könnte sich noch ein Gerät im Wagen befinden.