Navigationssysteme

Kaufkriterien bei Navigationsgeräten

Navigationsgeräte gibt es in verschiedenen Ausführungen und mit unterschiedlichem Leistungsumfang. Schon aus diesem Grund ist es nicht leicht, das passende Gerät zu finden. Bei einem neuen Auto ist das Navigationsgerät schon eingebaut und man kann den Navi Test schon während der Probefahrt machen. Anders ist es natürlich, wenn man ein Navigationsgerät nachrüsten oder als externen Bausatz zum Einsatz bringen möchte. Da es sehr viele Anbieter gibt, die einen mehr oder weniger bekannten Namen tragen, ist die Auswahl nicht so einfach. Deshalb sollte sich der potentielle Käufer Gedanken darüber machen, welche Funktionen sein Navigationsgerät haben soll. Die Entwicklung schreitet immer weiter und die vorhandenen Funktionen werden auch immer umfangreicher und immer besser. Vor allem Leute, die etwas unsicher sind, wenn sie in fremden Städten unterwegs sein müssen, haben die Erfindung des Navigationsgerätes sehr begrüßt.

Bei den meisten Navigationsgeräten gibt es einen großen Umfang an Länderkarten, die man braucht, oder auch nicht. Gefragt sind auch zusätzliche Optionen, wie zum Beispiel ein Spurassistent, der den zu fahrenden Straßenverlauf besonders kennzeichnet. Dadurch ist eine schnellere Orientierung möglich, wenn sich die Straße in verschiedene Spuren aufteilt. Es erspart den Fahrer aufwendiges Suchen nach Straßennamen, man sieht seine Spur auf dem Display und der kann man dann folgen. Der Assistent ist auch auf Autobahnkreuzen hilfreich, wenn man unsicher ist, welche Spur zur Autobahn XY zu nehmen ist. Die Streckenführung zeigt den genauen Straßenverlauf und ihm kann der Autofahrer dann folgen. Diesen Spurassistenten findet man heutzutage schon in sehr vielen Geräten und ein Navi Test sollte auch zeigen, ob er richtig funktioniert.

Das Navi, welches hier einen Navi Test bestehen sollte, hat noch andere angenehme Funktionen. Zum einen kann die Anzeige auf Tag oder Nachtbeleuchtung eingestellt werden und verschiedenen Sprachen können ausgewählt werden. Hat man seine Grundeinstellung gefunden, dann kann man über die Menüführung relevante Adressen schon vorprogrammieren. Im Hauptmenü hat man dann die Möglichkeit, seine gewünschten Einstellungen festzulegen. Hier kann die eigentliche Navigation gestartet werden, die eine Routenberechnung durchführt und diese auch anzeigt. Weiterhin kann man über das Navi Musik hören, Videos ansehen oder den Straßenverlauf an Hand von Bildern verfolgen. Voraussetzung dafür sind aber spezielle Speicherungen auf der Memory Card. Wenn man ein Bluetooth- Handy besitzt, dann übernimmt das Navi die Funktion einer Freisprechanlage, was in der heutigen Zeit sehr nützlich ist.

Fazit: Vor dem Kauf einen Navi Test machen, was kann das Gerät und was sollten die Grundvoraussetzungen sein, die ein Gerät haben muss und welche Wünsche hat der Käufer. Danach sucht man sein Gerät aus.

Mobile Navigationssysteme versichern

Mobile Navigationssysteme werden immer beliebter. Zum einen sind sie regelmäßig erheblich günstiger als fest eingebaute Navigationsgeräte und bei einem Fahrzeugwechsel muss nicht wieder ein neues Gerät angeschafft werden. Aber nicht nur bei den Autofahrern stehen sie in der Gunst weit oben, auch Einbrechern und Dieben haben es die modernen Kompasse angetan.

Viele Geschädigte gehen davon aus, dass der Diebstahl von mobilen Navigationsgeräten in den Bereich der Kfz-Teilkasko fällt, doch leider ist dies nicht der Fall. Die Teilkaskoversicherung kommt nur für Diebstähle von fest eingebauten Gegenständen sowie am Fahrzeug angebauter Teile auf, so wie es bei fest eingebauten Navigationsgeräten der Fall wäre. Zwar gibt es mittlerweile Versicherer, die auch den Diebstahl mobiler Navis sowie mitgeführter Hausratgegenstände beitragsfrei mitversichern, die Zahl derer lässt sich allerdings an einer Hand abzählen. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn mobile Navigationsgeräte oder andere lose Gegenstände aus dem Fahrzeug innerhalb eines Gebäudes entwendet werden, denn dann kommt die Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung für den Schaden auf. Wird das Fahrzeug also im Parkhaus oder in der Garage aufgebrochen, muss die Hausratversicherung für den Ersatz des Schadens zum Neuwert aufkommen.

Wer sich ein mobiles Navigationsgerät zulegen oder kein unnötiges Risiko eingehen möchte, sollte einen Blick in seine Versicherungsbedingungen werfen, gegebenenfalls lohnt sich ein Wechsel des Versicherers. Damit es aber erst gar nicht zu einem Schadensfall kommt, empfiehlt es sich, den digitalen Reisehelfer aus dem Fahrzeug stets mitzunehmen. Zusätzlich sollte auch die Halterung mit entfernt werden, so dass Dieben nicht der Eindruck vermittelt wird, es könnte sich noch ein Gerät im Wagen befinden.

Versicherung auch fürs Navi abschließen

Brennendes AutoVersicherungen haben bekanntlich viele Ausschlüsse. Häufig davon betroffen ist auch das Navigationsgerät im Auto. Hierbei kommt es allerdings an, um welche Art von Navi es sich handelt und was in der Police vereinbart wurde. Vorab schon mal: Eine Versicherung, die auch den Diebstahl vom Navi einschließt, lohnt sich auf jeden Fall, auch wenn diese Geräte heute für weit unter 100 Euro bereits zu bekommen sind. Navis sind also keine Luxusgeräte mehr heutzutage, dennoch erfreuen sich die kleinen nützlichen Helfer in den letzten Jahren sehr großer Beliebtheit bei den Dieben. Diese knacken dann auch schon mal ein Auto auf, nur weil sie den Abdruck von einem Saugnapf, an dem ein Navi befestigt sein könnte, von aussen sehen. Danach geht zwar meist die große Sucherei los, wobei Vandalismus auch nicht selten ist. Der Schaden in und an einem Fahrzeug ist in diesem Moment beachtlich. Damit sich der Autofahrer auch wirklich nach dem Diebstahl von einem Navi damit trösten kann in den ersten Minuten und Stunden, dass seine Versicherung das Navi ersetzen wird, sollte dieser allerdings einen Blick in seine Police werfen, und zwar in dem Moment, indem er sich das Navi angeschafft hat. Auch Navigationssysteme bei Fahrrädern sollten hier geprüft werden. Zum Problem werden kann der Ersatz von einem Navi durch die Versicherung, wenn es sich um ein mobiles Navigationsgerät handelt. Diese sind in den meisten Policen für die Kfz Versicherung nicht eingeschlossen, weil diese mit dem Fahrzeug nicht fest verbunden sind. Abzuwägen ist in diesem Fall allerdings, wo sich das Navi zum Zeitpunkt des Einbruchs in den Wagen befand, weil durch die Kasko grundsätzlich alles versichert ist, was sich im verschlossenen Wagen befand, also inklusive Kofferraum und Handschuhfach. Allerdings da es sich um ein mobiles Gerät handelt, wird auch vorausgesetzt, dass dieses vom Autofahrer bzw. Besitzer mitgenommen werden kann, wie eben Handy, Handtasche und Laptop auch. Denn ein mobiles Navigationsgerät wird versicherungstechnisch genauso behandelt.