Riestern – aber wie?

2002 wurde die Riester Rente eingeführt. Dies ergab sich aus der Notwendigkeit, dass die künftigen Rentner nicht mehr mit einer entsprechend hohen Rente bedient werden können. Dabei gibt es heute noch sehr viele Verbraucher, die ganz ohne Riester Rente Vertrag sind. Die wenigsten wissen, für wen sich ein Riester Vertrag nämlich lohnt. Doch die meisten Vorteile haben eindeutig jüngere Versicherte, die über ein geringes Einkommen verfügen und mehrere Kinder haben. Geringverdiener also, die kinderreich sind, was auch immer das in Deutschland heißt. Gemeint sind damit Familien, die mehr als 1 Kind haben. Und genau diese Zielgruppe will man auch erreichen. Dabei ist es meist recht schwer für diese Zielgruppe einen Vertrag zu finden, er ihnen Bedürfnissen gerecht wird. Dabei ist es gar nicht so einfach,

diese Bedürfnisse von einer Familie auch abzuwägen. Denn die Bedürfnisse können sich sehr rasch ändern. Doch ein Jobwechsel kann alles zunichtemachen. Nimmt man nämlich einen Job an, bei dem man zum Beamten wird, ist man in der Riester Rente nicht mehr zulagenberechtigt.

Festzuhalten ist, dass der Abschluss eines Riester Vertrages immer freiwillig ist. Das heißt niemand wird gezwungen, an dieser Altersvorsorge teilzunehmen. Letztlich bedeutet dies auch, dass die Förderung der Riester Rente alle nutzen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.

Selbstständigkeit schließt Zulage ausDas heißt, dass Selbstständige von der Zulage ausgeschlossen sind. Doch in den Genuss der Kinderzulage kann man auch dann kommen. Diese wird einmal pro Familie gezahlt. Wenn also der Vater oder die Mutter selbstständig sind, können sie dennoch im Hucke-Pack-Vertrag bei der Riester Rente begünstigt sein. Informationen rund um die Riester Rente erhält man auf dem Portal http://www.kostenloser-versicherungsvergleich.com/riester-rechner.html.

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