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Vorsicht beim Rechtsschutzversicherung kündigen
Bevor man Versicherungen kündigt, weil man diese meint nicht mehr zu brauchen, sollte man prüfen, ob dies wirklich von Nöten ist. Dies betrifft vor allem die Lebensversicherungen. Möchte man durch die Kündigung der Lebensversicherung zu Geld kommen, das man dringend benötigt, sollte man statt der Kündigung auch den Verkauf bzw. die Beleihung der Lebensversicherung prüfen. In diesen Fälle würde nämlich zumindest der Todesfallschutz erhalten bleiben und damit die Absicherung für die Hinterbliebenen. Wie auch die Lebensversicherung, sollte man es sich genau überlegen ob man die Rechtsschutzversicherung kündigen sollte. Bevor man hierzu neigt, sollte man prüfen, ob nicht lediglich Bausteine daraus gekündigt werden sollten. Ist man zum Beispiel Rentner, benötigt man, wenn alles mit der Rente geklärt ist, keinen Arbeitsrechtsschutz mehr. Dieser wird in dem Moment überflüssig, wenn der Rentner seinen ersten Rententag antritt. Arbeitet der Rentner jedoch weiterhin noch in einem Mini- oder Midi-Job, sollte er auch diesen Baustein der Rechtsschutzversicherung unbedingt behalten.
Verkehrsrechtsschutz niemals kündigen
Einen Baustein der Rechtsschutzversicherung, die man auf keinen Fall kündigen sollte, ist die Verkehrsrechtschutz. Dieser Baustein ist auch dann noch sehr wichtig, wenn der Versicherte längst nicht mehr mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs ist. Denn auch als Fahrgast in einem öffentlichen Verkehrsmittel (Bus oder Bahn), sowie im Flugzeug und auch als Fußgänger oder Radfahrer ist man durch den Verkehrsrechtsschutz geschützt und kann im Schadensfall ohne Kosten an Anwalt oder Gericht zahlen zu müssen, gegen den Schädiger klagen. Immer wieder kommt es auch in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Unfällen. Und auch nach einem Flugzeugabsturz ist man optimal geschützt bzw. gut beraten, wenn man eine derartige Versicherung abgeschlossen hatte. Daher diesen Baustein der Rechtsschutzversicherung niemals kündigen.
Riestern – aber wie?
2002 wurde die Riester Rente eingeführt. Dies ergab sich aus der Notwendigkeit, dass die künftigen Rentner nicht mehr mit einer entsprechend hohen Rente bedient werden können. Dabei gibt es heute noch sehr viele Verbraucher, die ganz ohne Riester Rente Vertrag sind. Die wenigsten wissen, für wen sich ein Riester Vertrag nämlich lohnt. Doch die meisten Vorteile haben eindeutig jüngere Versicherte, die über ein geringes Einkommen verfügen und mehrere Kinder haben. Geringverdiener also, die kinderreich sind, was auch immer das in Deutschland heißt. Gemeint sind damit Familien, die mehr als 1 Kind haben. Und genau diese Zielgruppe will man auch erreichen. Dabei ist es meist recht schwer für diese Zielgruppe einen Vertrag zu finden, er ihnen Bedürfnissen gerecht wird. Dabei ist es gar nicht so einfach,
diese Bedürfnisse von einer Familie auch abzuwägen. Denn die Bedürfnisse können sich sehr rasch ändern. Doch ein Jobwechsel kann alles zunichtemachen. Nimmt man nämlich einen Job an, bei dem man zum Beamten wird, ist man in der Riester Rente nicht mehr zulagenberechtigt.
Festzuhalten ist, dass der Abschluss eines Riester Vertrages immer freiwillig ist. Das heißt niemand wird gezwungen, an dieser Altersvorsorge teilzunehmen. Letztlich bedeutet dies auch, dass die Förderung der Riester Rente alle nutzen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.
Selbstständigkeit schließt Zulage ausDas heißt, dass Selbstständige von der Zulage ausgeschlossen sind. Doch in den Genuss der Kinderzulage kann man auch dann kommen. Diese wird einmal pro Familie gezahlt. Wenn also der Vater oder die Mutter selbstständig sind, können sie dennoch im Hucke-Pack-Vertrag bei der Riester Rente begünstigt sein. Informationen rund um die Riester Rente erhält man auf dem Portal http://www.kostenloser-versicherungsvergleich.com/riester-rechner.html.