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Kfz-Formalitäten: Wo und wie melde ich ein Fahrzeug an?
Ersucht man um die Zulassung eines neuen Fahrzeugs für den Verkehr, müssen verschiedene Dokumente bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt werden. Dazu gehören der Fahrzeugbrief, die Bestätigung, dass die obligatorische Kfz-Versicherung vorliegt und ein gültiger Personalausweis (oder der Reisepass) des künftigen Fahrzeughalters. Der Staat verlangt dabei eine obligatorische Versicherung, weil die Gefahr eines Schadensfalles im Verkehr sehr groß ist.
Vereine müssen bei einer Anmeldung außerdem einen Auszug aus dem Vereinsregister vorlegen, Minderjährige eine schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern bzw. des Vormundes. Will man stellvertretend für jemand anderen ein Fahrzeug anmelden, dann sind eine Vollmacht sowie der Personalausweis der betreffenden Person vorzulegen. Firmen müssen die Gewerbeanmeldung und den Handelsregisterauszug vorweisen. Damit das neue Fahrzeug zugelassen werden kann, muss eine Gebühr entrichtet werden. Der Fahrzeughalter bekommt ein Kfz-Kennzeichen zugewiesen, wobei sich meist in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle ein Geschäft befindet, dass Kennzeichen prägt und gegen einen geringen Preis aushändigt. Das Kfz-Kennzeichen muss daraufhin sofort angebracht werden. Kauft man einen Gebrauchtwagen, so muss dieser bei der Kfz-Zulassungsstelle umgemeldet werden, bevor es in den Straßenverkehr darf. Dabei sind der Fahrzeugbrief, der Fahrzeugschein, eine Bescheinigung über die Abgasuntersuchung, der Personalausweis und der Versicherungsnachweis in Form der doppelten Versicherungskarte vorzulegen. Das Fahrzeug bekommt daraufhin (auf Wunsch) ein neues Kfz-Kennzeichen zugewiesen, wobei ebenfalls eine Gebühr entrichtet werden muss. Das neue Kfz-Kennzeichen muss ebenfalls sofort angebracht werden. Soll ein Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen und verschrottet werden, dann ist es erforderlich, es bei der Kfz-Zulassungsstelle abzumelden. Bei sämtlichen Fahrzeugen, die bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle gemeldet sind, wird jährlich eine Kfz-Steuer fällig, die fristgerecht zu entrichten ist.
Nach Kfz-Versicherungsvergleich Kündigung einreichen
Die Kfz-Versicherungsbranche ist riesig, und ebenso groß ist der Wettbewerb. Daher umwerben Gesellschaften mögliche Neukunden oft mir günstigen Tarifen, die alle bei einem Kfz-Versicherungsvergleich optimal ersehen werden können. Wer einen besseren Anbieter findet und einen Wechsel vornehmen möchte, muss jedoch die Kündigungsfrist in seinem noch aktuellen Vertrag beachten – sowie einige Voraussetzungen, damit die Kündigung auch wirksam wird.
Soll ein Neuwagen versichert werden, ist ein Wechsel jederzeit möglich, denn die Versicherung löst sich mit Verkauf und Abmeldung des alten Fahrzeugs automatisch auf. In allen anderen Fällen gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist bei Kfz-Versicherungen – bis zum 30. November eines jeden Jahres kann zum 31.12. die Versicherung ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, sehen individuelle Vertragsabsprachen hier nichts anderes vor. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Weitere Ausnahmen zu einer Kündigung gelten bei folgenden Punkten:
1. Einer Prämienerhöhung von mehr als 5 Prozent
2. Änderungen der Typ- oder Regionalklassen beziehungsweise der vertraglichen Bedingungen seitens der Versicherung
3. Verkauf oder Abmeldung des Fahrzeugs – zu viel gezahlte Beträge werden rückerstattet.
Es lohnt also nicht nur am Ende des Jahres, einen Kfz-Versicherungsvergleich durchzuführen, sondern immer dann, wenn man sich einen Wechsel zu einer anderen Versicherung gut vorstellen kann. Mit einem Einschreiben-Rückschein-Verfahren kann das genaue Kündigungsdatum bei Rückfragen belegt und eventuellen Streitigkeiten vorgebeugt werden. Eine eigenhändige Unterschrift sowie Name, Anschrift und Versicherungsnummer sollten ebenfalls in dem Schreiben an die Kfz-Versicherung enthalten sein. So steht einer ordnungsgemäßen Kündigung nichts mehr im Wege, und mit der neuen Kfz-Versicherung kann gut gefahren werden.